Jugendschutzgesetz

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nur bis um 24.00 Uhr auf Veranstaltungen aufhalten. Mit der nachfolgenden Vereinbarung können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen (erziehungsbeauftragte Person), und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt beim Rehna Open Air nach 24.00 Uhr ermöglichen.

Die Vereinbarung ist am Eingang unaufgefordert vorzuzeigen und in 2-facher Ausführung mit sich zu führen. Zu Kontrollzwecken wird vom Veranstalter ein Exemplar einbehalten. Die andere Vereinbarung muss von dem Jugendlichen mitgeführt werden. Der Aufsichtspflichtige muss sich ebenfalls auf der Veranstaltung befinden.